Tierheilpraxis
Ingelheim

Nadine Kramb

AGB

§ 1 All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

Indem Sie mit mir einen Ter­min ver­ein­ba­ren, erklä­ren Sie sich mit die­sen AGB auto­ma­tisch einverstanden.

§ 2 Anwen­dung der AGB

Die AGB regeln alle Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen Tierheilpraktiker*in (THP) und Kun­de als Behand­lungs­ver­trag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB.
Abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der Schriftform.

§ 3 Behandlungsvertrag

Durch das Anwen­den von Kennt­nis­sen und Fähig­kei­ten der Heil­kun­de in Bezug auf Bera­tung, Dia­gno­se und The­ra­pie beim Tier erbringt der / die Tier­heil­prak­ti­ker *in ihre / sei­ne Diens­te gegen­über dem Kun­den und nicht erst mit Hei­lung des betrof­fe­nen Tieres.

Ein Heil­ver­spre­chen kann und darf gesetz­lich nicht gege­ben werden.

Alle Behand­lun­gen erfol­gen auf Wunsch der Hal­te­rin oder des Hal­ters unter der Maß­ga­be, das Tier ganz­heit­lich zu behan­deln.
Die Behand­lungs­zei­ten rich­ten sich nach Vor­ga­ben des / der The­ra­peu­ten / The­ra­peu­tin, kön­nen aber im Ein­zel­fall län­ger dau­ern als zunächst ange­nom­men. Mit der Behand­lung wer­den die Selbst­hei­lungs­kräf­te ange­regt, die­se kön­nen von Tier zu Tier ver­schie­den sein.
Der Hal­ter oder die Hal­te­rin ver­pflich­tet sich, alle Fra­gen zum Tier und des­sen Gesund­heit und dem bis­he­ri­gen The­ra­pie­ver­lauf betref­fend, umfas­send und wahr­heits­ge­treu zu beant­wor­ten bzw. für die Behand­lung wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen selbst­stän­dig anzu­ge­ben.
Der / Die Tierheilpraktiker*in ist berech­tigt, die Behand­lung abzu­bre­chen, wenn das erfor­der­li­che Ver­trau­ens­ver­hält­nis nicht mehr gege­ben scheint, ins­be­son­de­re wenn der Hal­ter oder die Hal­te­rin oder das Tier The­ra­pie­maß­nah­men ver­wei­gert, erfor­der­li­che Aus­künf­te zur Ana­mne­se und Dia­gno­se unzu­tref­fend oder lücken­haft erteilt wer­den oder The­ra­pie­maß­nah­men vereitelt.

Unter­su­chun­gen und Behand­lun­gen erfol­gen gem. § 611 und 612 BGB sowie auf den Grund­la­gen der AGB.

§ 4 Haf­tung des Behandlers

a. Der/Die Tier­hal­te­rIn / Verfügungsberechtigte*r haf­tet für sämt­li­che unmit­tel­ba­ren und mit­tel­ba­ren Schä­den, die an Per­so­nen, Pra­xis­aus­rüs­tung und Pra­xis­ein­rich­tung durch ihn oder das Tier ver­ur­sacht werden.

b. Ansprü­che aus ver­se­hent­li­cher oder unwis­sent­li­cher Fehl­in­for­ma­ti­on sind — soweit nach BGB zuläs­sig — aus­ge­schlos­sen. Vom dem / der Tierheilpraktiker*in wer­den über­wie­gend Hei­lungs­me­tho­den ange­wen­det, die schul­me­di­zi­nisch nicht aner­kannt sind.

Des­halb wird ein sub­jek­ti­ver Erfolg nicht garantiert.

§ 5 Mit­wir­kung des Kunden

Der / Die Tierheilpraktiker*in kann den Kun­den nicht zu einer akti­ven Mit­ar­beit ver­pflich­ten. Der / Die Tierheilpraktiker*in ist jedoch berech­tigt die Behand­lung abzu­bre­chen, wenn der Kun­de Bera­tungs­in­hal­te sowie Behand­lun­gen nega­tiv bewer­tet, erfor­der­li­che Aus­künf­te zur Ana­mne­se und Dia­gno­se unzu­rei­chend erteilt und das erfor­der­li­che Ver­trau­ens­ver­hält­nis nicht mehr gege­ben ist.

§ 6 Terminvereinbarungen

Ter­mi­ne gel­ten als ver­trag­lich ver­ein­bart, wenn die­se tele­fo­nisch, münd­lich oder schrift­lich von mir bestä­tigt wur­den.
Mit der Bestä­ti­gung kommt es somit zu einem Behand­lungs­ver­trag und gleich­zei­tig einer Zustim­mung mei­ner all­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen.

§ 7 Terminabsagen

a. Bei kurz­fris­ti­gen Absa­gen (inner­halb eines Werk­ta­ges) vor dem Ter­min, wird eine Auf­wands­ent­schä­di­gung von 20,00 Euro fällig.

b. Tritt der Kun­de bei Ankunft des THP von dem Behand­lungs­ver­trag zurück oder ist am ver­ein­bar­ten Ter­min nicht anwe­send, wer­den 40,00 Euro Rech­nung gestellt.
c. Aus­ge­nom­men von die­ser Rech­nung sind wich­ti­ge, unver­züg­lich mit­zu­tei­len­de und nach­zu­wei­sen­de Grün­de in Form höhe­rer Gewalt nach BGB.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Das Hono­rar ist für die jeweils erbrach­te Dienst­leis­tung kein Erfolgshonorar.

Der / Die Tierheilpraktiker*in hat für ihre Dienst­leis­tun­gen Ansprü­che auf ein Hono­rar. Das Hono­rar ist jeweils nach der Unter­su­chung zu bezah­len. Hier­für steht aus­schließ­lich Bar­zah­lung zur Verfügung.

Das Hono­rar ist bei mir zu erfra­gen und kann durch den Ver­lauf der Behand­lung oder durch Rabatt-Ver­ein­ba­run­gen oder Aktio­nen von der Preis­lis­te abweichen.

§ 9 Gesetz­li­che Vorschriften

Auf­grund gesetz­li­cher Vor­schrift (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Ände­rung 1998) ist die Abga­be von apo­the­ken­pflich­ti­gen Arz­nei­mit­teln nicht gestat­tet. Die Direkt­ver­ab­rei­chung von für Tie­re dekla­rier­te Arz­nei­mit­tel an Tie­re durch den/die Tierheilpraktiker*in ist jedoch nach wie vor zuläs­sig, da dies kei­ne Abga­be, son­dern eine Ver­wen­dung ist.

Die Abga­be von Arz­nei­mit­tel durch Apo­the­ken an den Kun­den für ver­ord­ne­te oder emp­foh­le­ne Arz­nei­mit­tel stellt ein nicht durch die­se AGB erfass­tes Direkt­ge­schäft dar.
Das Glei­che gilt für frei­ver­käuf­li­che Arz­nei­mit­tel, Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel sowie ande­re Hilfs­mit­tel, die vom THP emp­foh­len oder ver­ord­net und vom Kun­den in sepa­ra­ten Ein­kaufs­ein­rich­tun­gen bezo­gen werden.

§ 10 Aus­kunfts­pflicht des/ der Tierheilpraktiker*in

Tierheilpraktiker*innen sind auf­grund gesetz­li­cher Vor­schrif­ten zur Wei­ter­ga­be der Kun­den­da­ten ver­pflich­tet, z. B. bei mel­de­pflich­ti­gen Erkran­kun­gen, bei bestimm­ten Dia­gno­sen des Tie­res oder auf behörd­li­che bzw. gericht­li­che Anordnung.

Kon­takt­da­ten sowie Inhal­te von Bera­tungs­ge­sprä­chen und Behand­lun­gen unter­lie­gen der Schwei­ge­pflicht gem. Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz und dür­fen nur mit schrift­li­cher Bestä­ti­gung des Kun­den wei­ter­ge­ben werden.

§ 11 Tierarzneimittelgesetz

Seit dem 28.01.2022 gilt das neue Tier­arz­nei­mit­tel­ge­setz. Der /Die Tier­hal­te­rIn ver­pflich­tet sich, sich mit die­sem aus­ein­an­der­zu­set­zen und mög­li­che Anfor­de­run­gen in Bezug auf die homöo­pa­thi­sche Behand­lung anzupassen/ zu befolgen.

§ 12 Sal­va­to­ri­sche Klausel

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen des Behand­lungs­ver­tra­ges oder eine oder meh­re­re Bedin­gun­gen der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen nicht oder nur teil­wei­se rechts­wirk­sam sein, so bleibt die Rechts­wirk­sam­keit aller ande­ren Bedin­gun­gen hier­von unbe­rührt. § 139 BGB fin­det kei­ne Anwendung.

Gerichts­stand: Mainz